1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Überlassung des Veranstaltungsraumes im VoKaTo, sowie alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen. Der Veranstaltungsraum ist gebucht, sobald die Reservierungsbestätigung von 150,00 € gezahlt worden ist, die restlichen Zusatzleistungen werden schriftlich, durch eine Auftragsbestätigung vereinbart. Die Reservierungsgebühr wird mit der Abschlussrechnung verrechnet.

2. Abbestellung / Stornierung

Die Stornierung mit allen damit verbundenen Dienstleistungen ist bis acht Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei möglich, danach werden 30% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.

3. Anzahlung

Das VoKaTo ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden gesondert vereinbart.

4. Wertsachen

Für Wertsachen besteht keine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 107 BGB.

5. Leistungen

Das VoKaTo ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten Leistungen zu erbringen. Bei Ausfall der Anmietung durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Vermietung.

6. Zahlung

Sämtliche Zahlungen sind sofort und ohne jeden Abzug in bar, per Überweisung oder per Verrechnungscheck in Euro zu leisten. Das Zahlungsziel beträgt sieben Tage. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen.

7. Beschädigung / Verlust / Störungen

Für Beschädigungen oder Verlust der Einrichtung, welche während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter. Das Anbringen von Dekoration oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung nicht gestattet. Sollten Störungen oder Defekte der zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, wird sofort versucht diese zu beheben. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden.

8. Schlussbedingungen

Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.

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